Fragen & Antworten

Als Orientierungshilfe erhalten Sie hier Antworten auf Fragen, die sich aus den Benützungsbedingungen (AGB) möglicherweise nicht einfach ablesen lassen. Sofern künftig Fragen an GeSuG herangetragen werden, die von allgemeinem Interesse sind, werden sie ebenfalls in dieser Zusammenstellung aufgenommen.

 


 

Servicekarten werden nur für Liegenschaften ausgegeben, die sich in der Marktgemeinde Großmugl oder in der Marktgemeinde Sierndorf befinden und verpflichtet sind an der öffentlichen Müllabfuhr teilzunehmen. Die Erstausgabe erfolgte zum Jahreswechsel 2017. Pro Haushalt wird kostenlos einmalig eine GeSuG-Servicekarte ausgestellt. Schadhafte Karten werden gegen Rückgabe der kaputten Karte am zuständigen Gemeindeamt kostenlos getauscht. Bei Verlust wird für eine neu ausgestellte Karte eine Gebühr von EUR 20,00 eingehoben. Die verlorengegangene Karte wird von der GeSuG gesperrt.
Bitte melden Sie sich während der Bürozeiten bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt. Dort wird Ihnen rasch weitergeholfen.
Servicekarten werden nur an Haushalte / Liegenschaften der Marktgemeinden Großmugl und Sierndorf ausgegeben.
Schadhafte Karten werden gegen Rückgabe der kaputten Karte am zuständigen Gemeindeamt kostenlos getauscht. Bei Verlust wird für eine neu ausgestellte Karte eine Gebühr von EUR 20,00 eingehoben. Die verlorengegangene Karte wird von GeSuG gesperrt.
Aufgrund der Kosten, die vom ASZ verrechnet werden müssen, ist es ratsam, mit einem Unternehmen in der näheren Umgebung Kontakt aufzunehmen, das auf die Entsorgung von Bauschutt spezialisiert ist. Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte während der Bürozeiten an Ihre Gemeinde.
Die Grünschnitt-Deponie beim ASZ ist während der Betriebszeiten auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten benützbar. Bitte halten Sie die Benützungsvorschriften ein, über die man Sie gern am Gemeindeamt informiert. Bitte beachten Sie, dass die Einfahrt nur über den Schranken mit Zutrittskarte erfolgen kann.
Nein. Die Entsorgung von Problemstoffen bzw. kostenpflichtigen Fraktionen ist aussschließlich zu den regulären Öffnungszeiten möglich.
Die Abfälle sind getrennt und in die dafür vorgesehenen Behälter einzuwerfen. Als Hilfestellung sind Informationstafeln bei den jeweiligen Behältern angebracht. Auch das Trenn-ABC (http://www.abfalltrennen.at/) bietet Ihnen umfangreiche Hilfestellungen. Die Mehrkosten aufgrund unsachgemäßer Trennung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ja. Die Übernahme kostenpflichtiger Fraktionen erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung der Kostenbeiträge. Bitte beachten Sie, dass KEINE Bankomatkasse am ASZ vorhanden ist.
Zögern Sie nicht, sich an unseren Mitarbeiter vor Ort oder an Ihr zuständiges Gemeindeamt zu wenden. Wir sind bemüht, Ihre Fragen umgehend zu beantworten.

Das offizielle Informationsblatt der GeSuG als PDF zum Download finden Sie HIER (2,4 Mb)

 

 

 


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Gemeinde-Kooperationsverband
Sierndorf und Großmugl