GeSuG - eine saubere Sache

Seit 1. Jänner 2017 gehen die Gemeinden Großmugl und Sierndorf bei der Altstoffsammlung einen gemeinsamen Weg und betreiben das Altstoffsammelzentrum am Standort 2011 Höbersdorf, Alte Bundesstraße 1, gemeinsam. Durch diese Kooperation ergeben sich viele Vorteile, die zu einer massiven Verbesserung der Servicequalität führen. Für die Übernahme wurde eine eigene Fachkraft zur Betreuung und Abwicklung am Sammelzentrum angestellt. Ein weiterer großer Vorteil sind die Öffnungszeiten.
Hier erfahren Sie das Wichtigste über die Altstoffsammlung im Bring-System für die Marktgemeinden Großmugl und Sierndorf.

Öffnungszeiten des Altstoffzentrums:

Reguläre Öffnungszeiten:

  • Dienstag von 6.00 bis 10.00 Uhr und
  • Freitag von 15.00 bis 19.00 Uhr

Betrieb außerhalb der regulären Öffnungszeiten

  • Täglich (auch Sonntag) von 6.00 bis 19.00 Uhr

Nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten wird das Sammelzentrum vom Übernahmepersonal betreut. In dieser Zeit werden alle definierten Fraktionen entgegengenommen.

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist die Anlieferung von Problemstoffen (z.B. Medikamente, Farben, Lacke) sowie von kostenpflichtigen Fraktionen wie Bauschutt, Eternit, Motoröle und Altreifen, nicht möglich.

Der Zutritt zur Anlage erfolgt mit der ausgegebenen Servicekarte.

Zufahrtsplan

 

Die Zufahrt zum Sammelzentrum erfolgt über die Einfahrt „Alte Bundesstraße 1“ – Landesstraße zwischen Sierndorf und Obermallebarn. Dort ist ein Schranken, der sich nach Verwendung der Zutrittskarte öffnet. Zum Grünschnittplatz erfolgt die Zufahrt über die selbe Einfahrt mit der Zutrittskarte.

Mit der Servicekarte ist der Zutritt zum Sammelzentrum außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Dadurch können an 7 Tagen der Woche zwischen 6.00 und 19.00 Uhr Altstoffe angeliefert werden. Die Anlage ist videoüberwacht, und es findet eine Aufzeichnung bzw. Speicherung der Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen statt. Zur Vorbeugung gegen Vandalismus und missbräuchlichen Ablagerungen ist diese Maßnahme notwendig. Die Benützer sind verpflichtet, die Altstoffe zu trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter einzuwerfen.

Bei Benutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist zu beachten, dass Mehrkosten, die durch unsachgemäße Trennung entstehen, dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Eine Missachtung der Trennvorschriften hat außerdem den Entzug der Zutrittsberechtigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur Folge.

 

 


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Gemeinde-Kooperationsverband
Sierndorf und Großmugl